Der Geschäftsführer der GEC GmbH, Herr Karsten Engelmann, ist zum Führen der Berufsbezeichnung

„Beratender Ingenieur“

qualifiziert. Diese gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ist ein Qualitätssiegel für freiberufliche Ingenieure und garantiert Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit.

Herr Engelmann ist Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen.
Die Ingenieurkammer Sachsen überwacht u. a. die Berufsausübung zur Sicherung von Qualität und Ansehen. Die Mitglieder profitieren vom Wissensvorsprung und der Einflussmöglichkeit bei technischen oder rechtlichen Entwicklungen, vom Expertenaustausch und der Bildung nationaler und internationaler Netzwerke.

Urkunde Beratender Ingenieur


EnEV-Beratung und Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Die Bundesregierung hat den Klimaschutz zu einer ihrer zentralen Aufgaben gemacht – in Deutschland und weltweit.

Der Kern der nationalen Klimapolitik ist das Klimaschutzgesetz, das gesetzlich verbindliche Klimaziele vorgibt und damit internationale Standards setzt: Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Das Gesetz sieht zudem ein umfassendes Klimaschutzprogramm vor mit wirksamen Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) - leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein.

Wir sind ein kompetenter Ansprechpartner für die Analyse und Beurteilung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen, dem Erstellen von Energieausweisen nach § 21 EnEV und EnEV-Nachweisen.

Wir beraten Sie zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften ihres Gebäudes, geben Modernisierungsempfehlungen und planen im Anschluss die technische Gebäudeausrüstung.

Im Bereich Energieeffizienzsteigerung von Klimaanlagen sind wir Ihr Ansprechpartner zur energetischen Inspektion nach § 12 EnEV. Dabei wird der energieeffiziente Betrieb ihrer bestehenden Anlagen geprüft und beurteilt. Die empfohlenen Maßnahmen können zur Kostenreduzierung beitragen und einen maßgeblichen Beitrag zum Umweltschutz leisten.


Qualifizierung

Die Beurteilung von energetischen Maßnahmen auf dem Wohngebäude-Sektor stellt hohe Anforderungen an die bauphysikalische und technische Bestandsanalyse. Diese Anforderungen können nur von qualifizierten Experten eingeschätzt, geplant und umgesetzt werden.

Daher wurden Qualifizierungslehrgänge zum

  • Energieberater Wohngebäude
    (nach DIN 4108/4701)
  • Energieberater Nichtwohngebäude
    (nach DIN V 18599)
  • Energieberater Mittelstand

erfolgreich abgeschlossen.

Zertifikat Energieeffizienz-Experte

Zertifikat Energieberater Nichtwohngebäude

Zertifikat Mittelstand